foxtrot:fcl
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Part-FCL (Teil-FCL)
In Part-FCL oder auf deutsch Teil-FCL der europäischen Luftfahrtbehörde sind neben vielem anderen auch die Lizenzen der Ballonpiloten geregelt.
EASA - Regulations - > Aircrew → Part FCL → FCL
EASA - Regulations - > Aircrew → Part FCL → AMC
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FCL.060 Fortlaufende Flugerfahrung
Regelt die »Fortlaufende Flugerfahrung« wenn Mitfahrer im Korb sind
FCL.140.B LAPL(B) Fortlaufende Flugerfahrung
Legt die Anforderungen hinsichtlich der »Fortlaufenden Flugerfahrung«, damit die Rechte aus der LAPL(B)-Lizenz ausgeübt werden dürfen.
FCL.230.B BPL Fortlaufende Flugerfahrung
Legt die Anforderungen hinsichtlich der »Fortlaufenden Flugerfahrung« fest, damit die Rechte aus der BPL-Lizenz ausgeübt werden dürfen.
foxtrot/fcl.txt · Zuletzt geändert: 2018/03/26 18:27 von Volker Löschhorn