Internet-Seite der EASA: http://easa.europa.eu
Die EASA ist die Luftfahrtbehörde der Europäischen Union.
Zu den unterstehend aufgeführten Verordnungen gibt es keine Direktlinks auf die EASA-Homepage, da diese des öfteren verändert wird, und auch um aktualisierte Fassungen der Verordnungen ergänzt wird. Die Verordnungen sind aber in den entsprechenden Rubriken zu finden.
Die Basic Regulation ist das Luftverkehrsgesetz der Europäischen Union.
EASA → Regulations → Basic Regulation
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32011R1178
In „Aircrew“ werden unter anderem die Lizenzierung der Piloten und die Flugtauglichkeit geregelt.
EASA → Regulations → Aircrew
In Part-FCL oder auf deutsch Teil-FCL sind neben vielem anderen auch die Lizenzen der Ballonpiloten geregelt.
EASA - Regulations - > Aircrew → Part FCL → FCL
EASA - Regulations - > Aircrew → Part FCL → AMC
In „Air Operations“ wird der Flugbetrieb geregelt.
EASA → Regulations → Air Operations
CAT ist ein Anhang zur EU-Verordnung „Air Operations“ und steht für „Commercial Air Transport“, und regelt den gewerblichen Flugbetrieb mit Luftfahrzeugen, für Ballone betrifft es gewerbliche Passagierfahrten.
EASA → Regulations → Air Operations → CAT
NCO ist ein Anhang zur EU-Verordnung „Air Operations“, und NCO steht für Non-Commercial air operations with Other-than-complex motor-powered aircraft - Flugbetrieb mit Luftfahrzeugen außer komplexen motorgetriebenen Luftfahrzeugen.
In Part-NCO (deutsch: Teil-NCO) wird der nichtgewerbliche Flugbetrieb unter anderem mit Ballonen geregelt.
EASA → Regulations → Air Operations → Part-NCO
Hinweise der Austrocontrol zu NCO: https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/luftfahrtunternehmen/nichtgewerblicher_flugbetrieb/kundmachungen_und_informationen
Fahrplan für die allgemeine Luftfahrt
Auf dem Weg zu einfacheren, weniger umfangreichen und besseren Verordnungen für die allgemeine Luftfahrt
Die allgemeine Luftfahrt hat für die EASA hohe Priorität. Die Agentur richtet ihre Anstrengungen und Mittel auf die Erstellung einfacherer, weniger umfangreicher und besserer Verordnungen für die allgemeine Luftfahrt. In Anerkennung der Bedeutung der allgemeinen Luftfahrt und ihres Beitrags zu einem sicheren europäischen Luftfahrtsystem hat die EASA in Partnerschaft mit der Europäischen Kommission und anderen Akteuren einen Fahrplan für die Regulierung der allgemeinen Luftfahrt erstellt. Dieser wird kurz als GA-Fahrplan bezeichnet.
Die EASA ist sich bewusst, dass bestehende Vorschriften mit Auswirkungen auf die allgemeine Luftfahrt nicht unbedingt in einem Verhältnis zur Gefährdung der GA stehen. Einige dieser Verordnungen waren für anspruchsvollere (im Hinblick auf die Sicherheit) Aktivitäten gedacht, wie z. B. den gewerblichen Luftverkehr. Auch ist eine Verordnung nicht unbedingt das beste Mittel, um die Sicherheit zu verbessern; es sind auch andere Wege, wie z. B. Handreichungen, zur Förderung der Sicherheit zu bestimmten Themen denkbar.
Die Agentur möchte durch eine Vereinfachung bestehender Vorschriften, soweit möglich, die Einführung flexibler Maßnahmen, soweit notwendig, und den Ausbau der Förderung der Sicherheit zur Eindämmung von Sicherheitsrisiken positive Veränderungen für die Gemeinschaft der allgemeinen Luftfahrt herbeiführen. Diese Aufgabe wird Zeit brauchen, und sie kann auch nicht von einer einzigen Stelle geleistet werden. Sie kann nur das Ergebnis einer Reihe koordinierter und harmonisierter Maßnahmen der EASA, der Europäischen Kommission, der Mitgliedstaaten, der nationalen Luftfahrtbehörden, aber auch von Verbänden und Clubs sein. Dieses Vorhaben ist kein Sprint, sondern ein Marathon.
Die EASA hat diesen Weg engagiert eingeschlagen, und es gibt bereits positive Ergebnisse, deren Tauglichkeit sich erweisen muss, und neue erfreuliche Entwicklungen und zukünftige Erwartungen, die sich erfüllen sollen.
QUELLE: EASA
www.lba.de–>Allgemeine Luftfahrt