Zusammenstellung der Vorschriften für die Ballonfahrt (Balloon Rule Book):
Das ist so und diese Möglichkeit ist in Deutschland im Grundgesetz geregelt:
GG §23 (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
Trotzdem hier Gesetzgebungskompetenzen an die Europäische Union übertragen wurde, gibt es weiterhin auch nationales Luftrecht.
In Deutschland haben wir die Besonderheit, dass auch die Bundesländer Regelungen für die Luftfahrt erlassen können. Für die Ballonfahrt gibt es Allgemeinverfügungen für Starts. Eine Übersicht über diese Allgemeinverfügungen gibt es auf der Seite des DFSV:
https://www.dfsv.de/aktuell/luftrecht/allgemeinverfuegungen/
Links zu Regelungen im Bundesrecht untenstehend:
Grundlage der nationalen Gesetzgebung im Bereich der Luftfahrt ist das Luftverkehrsgesetz.
Zur Durchführung des Luftverkehrsgesetzes gibt es mehrere Verordnungen
Verordnung zur Regelung des Betriebs von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen
Erste Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Anwendungsbestimmungen zu Anhang III - EU-OPS - der VO (EWG) Nr. 3922/91
Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Dienst-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern in Luftfahrtunternehmen und außerhalb von Luftfahrtunternehmen bei berufsmäßiger Betätigung)
Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen)
Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen)
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_20042023_LF156116519.htm
Die nationalen schweizerischen Vorschriften für die Luftfahrt (Aktuelle Übersicht) wird unter Fedlex Punkt 748 Luftfahrt veröffentlicht.