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de:sera:2001

SERA.2001 Anwendbarkeit

Unbeschadet Punkt SERA.1001 gilt diese Verordnung im Einklang mit Artikel 1 insbesondere für Luftraumnutzer und Luftfahrzeuge,

  1. die Flüge in die Union, innerhalb der Union oder aus der Union durchführen,
  2. die Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen eines Mitgliedstaats der Union tragen und auf eine Weise in einem Luftraum betrieben werden, bei der sie nicht gegen die Regeln verstoßen, die von dem Staat veröffentlicht wurden, der die Hoheitsbefugnisse über das überflogene Gebiet ausübt.

Diese Verordnung gilt auch für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, Flugsicherungsorganisationen und das betreffende am Flugbetrieb beteiligte Bodenpersonal.

de/sera/2001.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/10 14:50 von Volker Löschhorn

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