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Fragen zum Luftrecht
Allgemeinverfügungen Außenstarts von Ballonen
Warum dürfen Engländer und Amerikaner in Deutschland keine Außenstarts machen?
Die Frage verkürzt das Problem. Ich habe jetzt zwar nicht alle Allgemeinverfügungen gecheckt, aber die die ich gelesen habe, haben alle einen Passus der sinngemäß aussagt, dass nur der Inhaber einer BFCL-Lizenz berechtigt ist im Rahmen der Allgemeinverfügung Außenstarts und Zwischenlandungen durchzuführen. Beispiel:
Die gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 1 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erforderliche Erlaubnis für den Aufstieg bemannter Ballone außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes und den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen wird allen Inhabern einer Ballonpilotenlizenz nach BFCL.115 des Anhangs III der Verordnung (EU) 2018/395 der Kommission vom 13. März 2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen sowie für die Lizenzerteilung für die Flugbesatzung von Ballonen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 71 vom 14.3.2018, S. 10, L 203 vom 9.6.2021, S. 17), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1874 (ABl. L 378 vom 26.10.2021, S.4) geändert worden ist, hiermit für den Zuständigkeitsbereich der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln wie folgt erteilt:
Link zur Übersicht der Allgemeinverfügungen auf der Seite des DFSV: Allgemeinverfügungen
ICAO-Piloten
Betrifft natürlich nicht nur Engländer und Amerikaner, sondern alle Piloten, die nicht im Besitz einer von einem EASA-Mitgliedsstaat ausgestellten BFCL-Lizenz sind, sondern alle Piloten aus Mitgliedsstaaten der ICAO, die eine nach den Richtlinien der ICAO ausgestellte Ballonpiloten-Lizenz haben und damit privat in allen Mitgliedsstaaten der ICAO ohne weitere Anerkennung fahren dürfen, sofern der Ausstellungsstaat der Ballonpiloten-Lizenz und der Eintragungsstaat des Ballons identisch sind. Also diese Piloten dürfen in Deutschland Ballon fahren, nur wo starten sie? Zugelassene Startplätze gibt es ja nicht so viele. Oder gibt es für diese Piloten dann wieder einzeln zu beantragende Allgemeinerlaubnisse für Außenstarts? Oder muss dann wieder für jeden Start eine Genehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden?
Flugschüler
Sowie ich als Nicht-Jurist die Formulierungen in den Allgemeinverfügungen die ich gelesen habe verstehe, sind Flugschüler sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, berechtigt bei Alleinfahrten PIC zu sein, aber nicht berechtigt Aussenstarts und Zwischenlandungen durchzuführen.
Wie sieht ein erster Alleinflug beim Segelflug aus?
Der erste Alleinflug findet auf dem Schulflugzeug statt, auf dem der Flugschüler zuvor mit Fluglehrer am Doppelsteuer geflogen ist. Und der erste Alleinflug findet nicht als erster Flug des Flugschülers an diesem Tag statt, sondern zuerst wird ein Flug mit Fluglehrer gemacht, und wenn alles okay ist, dann darf der Flugschüler zu seinem ersten Alleinflug starten. Dieses Vorgehen ist methodisch sinnvoll und bewährt.
In der Schweiz war zumindest früher die Alleinfahrt Bestandteil der Prüfung, der Prüfer stieg bei einer Zwischenlandung aus und lies den Prüfling alleine weiterfahren.
Ein Vorgehen das auch bei Alleinfahrten von Flugschülern methodisch absolut sinnvoll wäre. Und die Formulierungen der Allgemeinverfügungen verbieten zwar den Austausch und die Aufnahme von Personen und Betriebsstoffen, aber das Verlassen des Korbes durch den Fluglehrer wäre ja kein Austausch.
Und ja, ich denke dabei auch an den Gasballon. Zwar gibt es nur noch wenige die die Erstausbildung zum Piloten im Gasballon absolvieren, aber es ist eine sehr schöne Sache und inhaltlich zu empfehlen wenn man die Möglichkeit dazu hat. Aber gerade hier wäre das oben geschilderte Verfahren sinnvoll, zumal je nach zur Verfügung stehender Ballongröße man sonst die Wahl hat, den Flugschüler im viel zu viel Sand loszuschicken, oder ihn so unprall starten zu lassen, dass man ihn direkt in die Stratosphäre schickt.
Gut letzteres ist vielleicht etwas übertrieben, aber alle festen Gasballonstartplätze sind luftraummäßig eine Herausforderung, und bei einer ersten Alleinfahrt sollte man nicht mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert werden. Ich würde mir eine Fahrt in den Abend vorstellen, wenn es immer stabiler wird, und den Flugschüler dann zu einer ruhigen Abendfahrt losschicken.
Warum dürfen nicht alle Personen im Rahmen der Allgemeinverfügung Außenstarts und Zwischenlandungen machen, die in Deutschland in der konkreten Situtation als PIC tätig sein dürfen?
Leider fand die Entwicklung der Allgemeinverfügung ohne jede Transparenz statt, so dass Kompetenz in die Formulierung in einfließen konnte.
Wer hier mehr weiß, ich bin an Hintergrundinformationen durchaus interessiert. Vielleicht verstehe ich die Formulierungen als Nicht-Jurist auch falsch, und diese werden anders interpretiert.
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Viele Grüße
Volker Löschhorn