Anhang II Flugbetrieb mit Ballonen (Teil-BOP)
Kapitel 1 — Flugbetrieb und Lizenzierung
Anhang II — Flugbetrieb mit Ballonen (Teil-BOP)
BOP.BAS.005 Zuständige Behörde
BOP.BAS.010 Nachweis der Einhaltung
BOP.BAS.015 Einführungsfahrten
BOP.BAS.020 Sofortige Reaktion auf ein Sicherheitsproblem
BOP.BAS.025 Benennung als verantwortlicher Pilot
BOP.BAS.030 Verantwortlichkeiten des verantwortlichen Piloten
BOP.BAS.035 Befugnisse des verantwortlichen Piloten
BOP.BAS.040 Verantwortlichkeiten der Besatzungsmitglieder
BOP.BAS.045 Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Verfahren
BOP.BAS.050 Mitzuführende Dokumente, Handbücher und Unterlagen
BOP.BAS.100 Benutzung von Einsatzorten
BOP.BAS.110 Kraftstoffmenge, Ballastmenge und Planung
BOP.BAS.115 Unterweisung der Fahrgäste
BOP.BAS.120 Beförderung besonderer Kategorien von Fahrgästen
BOP.BAS.125 ATS-Flugplanabgabe
BOP.BAS.140 Beförderung und Verwendung von Waffen
BOP.BAS.145 Meteorological conditions
BOP.BAS.150 Bedingungen für den Start
BOP.BAS.155 Landeanfahrt und Landebedingungen
BOP.BAS.160 Simulation von Zuständen während der Fahrt
BOP.BAS.165 Kraftstoffmanagement während der Fahrt
BOP.BAS.170 Betanken, während sich Personen an Bord befinden
BOP.BAS.180 Gebrauch von Zusatzsauerstoff
BOP.BAS.190 Spezialisierter Ballonbetrieb — Risikobewertung und Klarliste
BOP.BAS.300 Instrumente und Ausrüstungen — Allgemeines
BOP.BAS.305 Für die Fahrt mindestens erforderliche Instrumente und Ausrüstung
BOP.BAS.315 Fahrt- und Navigationsinstrumente und zugehörige Ausrüstung
BOP.BAS.340 Überlebensausrüstung und Signalmittel — Fahrten über Wasser
BOP.BAS.350 Sonstige Ausrüstung