ED Decision 2018/004/R
Ballone müssen über einen Sekundärradar-Transponder (Secondary Surveillance Radar (SSR) Transponder) mit allen erforderlichen Funktionen gemäß SERA.6005 Buchstabe b im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 und, falls die Fahrt im Luftraum eines Drittlands durchgeführt wird, gemäß dem Recht des betreffenden Drittlands verfügen.
ED Decision 2018/004/R
Allgemein
Teilabschnitt BAS — GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN AN DEN BETRIEB