Regulation (EU) 2018/395
Ballone, ausgenommen Gasballone, müssen mit mindestens einem Handfeuerlöscher ausgerüstet sein.
ED Decision 2018/004/R
Die anwendbare Zertifizierungsspezifikation für Heißluftballone sollte CS-31HB oder gleichwertig sein.
ED Decision 2018/004/R
Ein zusätzlicher Handfeuerlöscher darf im Verfolgerfahrzeug oder Anhänger mitgeführt werden.
BOP.BAS.340 Überlebensausrüstung und Signalmittel — Fahrten über Wasser