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BOP.BAS.335 Handfeuerlöscher

Regulation (EU) 2018/395

Ballone, ausgenommen Gasballone, müssen mit mindestens einem Handfeuerlöscher ausgerüstet sein.

AMC1 BOP.BAS.335 Handfeuerlöscher

ED Decision 2018/004/R

ZERTIFIZIERUNGSSPEZIFIKATIONEN

Die anwendbare Zertifizierungsspezifikation für Heißluftballone sollte CS-31HB oder gleichwertig sein.

GM1 BOP.BAS.335 Handfeuerlöscher

ED Decision 2018/004/R

ZUSÄTZLICHER HANDFEUERLÖSCHER

Ein zusätzlicher Handfeuerlöscher darf im Verfolgerfahrzeug oder Anhänger mitgeführt werden.

BOP.BAS.340 Überlebensausrüstung und Signalmittel — Fahrten über Wasser