BOP.BAS.325 Zusatzsauerstoff

Regulation (EU) 2018/395

Ballone, die betrieben werden, wenn gemäß BOP.BAS.180 eine Sauerstoffversorgung erforderlich ist, müssen mit Sauerstoffspeicher- und -abgabevorrichtungen ausgerüstet sein, die die erforderlichen Sauerstoffmengen speichern und abgeben können.

BOP.BAS.330 Bordapotheke