de:bop.bas:325
BOP.BAS.325 Zusatzsauerstoff
Regulation (EU) 2018/395
Ballone, die betrieben werden, wenn gemäß BOP.BAS.180 eine Sauerstoffversorgung erforderlich ist, müssen mit Sauerstoffspeicher- und -abgabevorrichtungen ausgerüstet sein, die die erforderlichen Sauerstoffmengen speichern und abgeben können.
de/bop.bas/325.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 16:37 von Volker Löschhorn