Ballone, die bei Nacht betrieben werden, müssen mit allem Folgenden ausgerüstet sein:
einer Zusammenstoßwarnlichtanlage;
einer Möglichkeit, eine angemessene Beleuchtung für alle für den sicheren Betrieb des Ballons wesentlichen Instrumente und Ausrüstungen zu schaffen;
einer Taschenlampe.
AMC1 BOP.BAS.310 Ballonbeleuchtung
ED Decision 2018/004/R
ANTIKOLLISIONSLICHTER UND BELEUCHTUNG FÜR INSTRUMENTE UND AUSRÜSTUNG
Ein annehmbares Nachweisverfahren für bemannte Freiballone sollte das für VFR bei Nacht vorgeschriebene Antikollisionslicht sein, das gemäß CS-31HB/CS-31GB oder gemäß den geltenden Bestimmungen für Heißluft-Luftschiffe zugelassen ist.
Als Mittel zur angemessenen Beleuchtung von Instrumenten und Ausrüstungen, die für den sicheren Betrieb des Ballons wesentlich sind, kann eine unabhängige tragbare Leuchte verwendet werden.