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BOP.BAS.310 Ballonbeleuchtung

Regulation (EU) 2018/395

Ballone, die bei Nacht betrieben werden, müssen mit allem Folgenden ausgerüstet sein:

  1. einer Zusammenstoßwarnlichtanlage;
  2. einer Möglichkeit, eine angemessene Beleuchtung für alle für den sicheren Betrieb des Ballons wesentlichen Instrumente und Ausrüstungen zu schaffen;
  3. einer Taschenlampe.

AMC1 BOP.BAS.310 Ballonbeleuchtung

ED Decision 2018/004/R

ANTIKOLLISIONSLICHTER UND BELEUCHTUNG FÜR INSTRUMENTE UND AUSRÜSTUNG

  1. Ein annehmbares Nachweisverfahren für bemannte Freiballone sollte das für VFR bei Nacht vorgeschriebene Antikollisionslicht sein, das gemäß CS-31HB/CS-31GB oder gemäß den geltenden Bestimmungen für Heißluft-Luftschiffe zugelassen ist.
  2. Als Mittel zur angemessenen Beleuchtung von Instrumenten und Ausrüstungen, die für den sicheren Betrieb des Ballons wesentlich sind, kann eine unabhängige tragbare Leuchte verwendet werden.

BOP.BAS.315 Fahrt- und Navigationsinstrumente und zugehörige Ausrüstung