de:bop.bas:310
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BOP.BAS.310 Ballonbeleuchtung
Regulation (EU) 2018/395
Ballone, die bei Nacht betrieben werden, müssen mit allem Folgenden ausgerüstet sein:
- einer Zusammenstoßwarnlichtanlage;
- einer Möglichkeit, eine angemessene Beleuchtung für alle für den sicheren Betrieb des Ballons wesentlichen Instrumente und Ausrüstungen zu schaffen;
- einer Taschenlampe.
AMC1 BOP.BAS.310 Ballonbeleuchtung
ED Decision 2018/004/R
ANTIKOLLISIONSLICHTER UND BELEUCHTUNG FÜR INSTRUMENTE UND AUSRÜSTUNG
- Als Mittel zur angemessenen Beleuchtung von Instrumenten und Ausrüstungen, die für den sicheren Betrieb des Ballons wesentlich sind, kann eine unabhängige tragbare Leuchte verwendet werden.
BOP.BAS.315 Fahrt- und Navigationsinstrumente und zugehörige Ausrüstung
de/bop.bas/310.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 16:25 von Volker Löschhorn