Regulation (EU) 2018/395
Eine Fahrt darf nicht begonnen werden, wenn Instrumente oder Ausrüstung des Ballons, die für die vorgesehene Fahrt erforderlich sind, fehlen, nicht betriebsbereit sind oder nicht die erforderlichen Funktionen erfüllen.
ED Decision 2018/004/R.
Allgemein
Instrumente und Ausrüstungen, die bei allen Flügen betriebsbereit sein müssen, sollten in einer Liste aufgeführt werden. Diese Instrumente und Ausrüstungen sind: