de:bop.bas:210
BOP.BAS.210 Fahrleistung — Allgemeines
Regulation (EU) 2018/395
Der verantwortliche Pilot darf den Ballon nur betreiben, wenn die Fahrleistung des Ballons für die Einhaltung der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 festgelegten Anforderungen und sonstiger für die Fahrt, die benutzten Lufträume oder Einsatzorte geltender Beschränkungen ausreichend ist, wobei sicherzustellen ist, dass die neueste verfügbare Ausgabe der Diagramme und Karten verwendet wird.
de/bop.bas/210.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 16:13 von Volker Löschhorn