Neue Ballone, die im Werk gewogen wurden, können ohne erneute Wägung in Betrieb genommen werden, wenn die Massenaufzeichnungen aufgrund von Änderungen oder Modifikationen am Ballon angepasst wurden. Ballons, die von einem EU-Betreiber an einen anderen EU-Betreiber weitergegeben werden, müssen vor der Verwendung durch den empfangenden Betreiber nicht gewogen werden, es sei denn, die Masse kann durch Berechnung nicht genau bestimmt werden.