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de:bop.bas:180

BOP.BAS.180 Gebrauch von Zusatzsauerstoff

Regulation (EU) 2018/395

Der verantwortliche Pilot hat sicherzustellen, dass

  1. alle Besatzungsmitglieder, die für den sicheren Betrieb des Ballons wesentliche Aufgaben wahrnehmen, ununterbrochen Zusatzsauerstoff nehmen, wenn er feststellt, dass ein Mangel an Sauerstoff bei der beabsichtigten Fahrthöhe die Fähigkeiten der Besatzungsmitglieder einschränken könnte; und
  2. Zusatzsauerstoff für die Fahrgäste zur Verfügung steht, wenn diese durch einen Mangel an Sauerstoff beeinträchtigt werden könnten.

AMC1 BOP.BAS.180 Verwendung von Zusatzsauerstoff

Allgemein

Wenn der verantwortliche Pilot nicht feststellen kann, wie sich der Sauerstoffmangel auf alle Insassen an Bord auswirken könnte, sollte er sicherstellen, dass:

  1. alle Flugbesatzungsmitglieder, die Aufgaben wahrnehmen, die für den sicheren Betrieb eines Ballons wesentlich sind, während eines Zeitraums von mehr als 30 Minuten zusätzlichen Sauerstoff verwenden, wenn die Druckhöhe zwischen 10 000 und 13 000 Fuß liegt; und
  2. alle Insassen verwenden zusätzlichen Sauerstoff, wenn die Druckhöhe über 13000 Fuß liegt.

BOP.BAS.185 Betriebsbeschränkungen bei Nacht

de/bop.bas/180.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 15:43 von Volker Löschhorn

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