Regulation (EU) 2018/395
Der verantwortliche Pilot hat während der Fahrt in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die zur Verfügung stehende Kraftstoffmenge oder die verbleibende Ballastmenge während der gesamten Fahrt nicht geringer ist als die zum Abschluss der vorgesehenen Fahrt erforderliche und als Reserve für die Landung vorgesehene Kraftstoff- oder Ballastmenge.
BOP.BAS.170 Betanken, während sich Personen an Bord befinden