Abweichend von Buchstabe a kann der verantwortliche Pilot während des nicht gewerblichen Betriebs des Ballons, bei der Durchführung von Schulungsfahrten mit
Flugschülern oder mit Fahrgästen Situationen simulieren, sofern die Fahrgäste ordnungsgemäß im Voraus informiert wurden und der Simulation zugestimmt haben.