Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


de:bop.bas:160

BOP.BAS.160 Simulation von Zuständen während der Fahrt

Regulation (EU) 2018/395

  1. Der verantwortliche Pilot darf bei der Beförderung von Personen keine Situationen simulieren, die die Anwendung von Verfahren für außergewöhnliche Situationen oder Notsituationen erfordern.
  2. Abweichend von Buchstabe a kann der verantwortliche Pilot während des nicht gewerblichen Betriebs des Ballons, bei der Durchführung von Schulungsfahrten mit Flugschülern oder mit Fahrgästen Situationen simulieren, sofern die Fahrgäste ordnungsgemäß im Voraus informiert wurden und der Simulation zugestimmt haben.

BOP.BAS.165 Kraftstoffmanagement während der Fahrt

de/bop.bas/160.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 15:34 von Volker Löschhorn

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki