de:bop.bas:160
BOP.BAS.160 Simulation von Zuständen während der Fahrt
Regulation (EU) 2018/395
- Der verantwortliche Pilot darf bei der Beförderung von Personen keine Situationen simulieren, die die Anwendung von Verfahren für außergewöhnliche Situationen oder Notsituationen erfordern.
- Abweichend von Buchstabe a kann der verantwortliche Pilot während des nicht gewerblichen Betriebs des Ballons, bei der Durchführung von Schulungsfahrten mit Flugschülern oder mit Fahrgästen Situationen simulieren, sofern die Fahrgäste ordnungsgemäß im Voraus informiert wurden und der Simulation zugestimmt haben.
de/bop.bas/160.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 15:34 von Volker Löschhorn