de:bop.bas:155
BOP.BAS.155 Landeanfahrt und Landebedingungen
Regulation (EU) 2018/395
Außer in Notsituationen hat der verantwortliche Pilot sich vor Beginn der Landeanfahrt des Ballons zu vergewissern, dass nach den aktuellen verfügbaren Informationen die Bedingungen am Einsatzort eine sichere Landeanfahrt und Landung erlauben.
de/bop.bas/155.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 15:33 von Volker Löschhorn