Der verantwortliche Pilot darf eine Fahrt nach Sichtflugegeln nur beginnen bzw. fortsetzen, wenn die aktuellen verfügbaren meteorologischen Informationen erkennen lassen, dass die Wetterbedingungen auf der Strecke und am beabsichtigten Bestimmungsort zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Nutzung
innerhalb der im Flughandbuch (AFM) angegebenen meteorologischen Grenzen liegen.