BOP.BAS.140 Beförderung und Verwendung von Waffen

Regulation (EU) 2018/395

  1. Der verantwortliche Pilot hat sicherzustellen, dass keine Person an Bord des Ballons eine Waffe mit sich führt oder verwendet.
  2. Abweichend von Buchstabe a kann der verantwortliche Pilot die Beförderung und Verwendung von Waffen an Bord des Ballons gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Besatzungsmitglieder oder der Fahrgäste erforderlich ist. In solchen Fällen hat der verantwortliche Pilot sicherzustellen, dass die Waffen gesichert sind, wenn sie nicht eingesetzt werden.

BOP.BAS.145 Meteorological conditions