de:bop.bas:130
BOP.BAS.130 Fahrtvorbereitung
Regulation (EU) 2018/395
Vor Beginn einer Fahrt hat sich der verantwortliche Pilot mit allen verfügbaren und für die vorgesehene Fahrt angemessenen meteorologischen Informationen und Luftfahrtinformationen vertraut zu machen. Dies umfasst:
- das Studium der verfügbaren aktuellen Wetterberichte und -vorhersagen und
- die Planung einer alternativen Vorgehensweise zur Vorbereitung auf den möglichen Fall, dass die Fahrt nicht wie geplant abgeschlossen werden kann.
de/bop.bas/130.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 15:27 von Volker Löschhorn