Erfolgt der Betrieb an einem Einsatzort, an dem eine
ATS-
Flugplanabgabe nicht möglich ist, obwohl dies gemäß
SERA.4001 Buchstabe b im Anhang der Durchführungsverordnung
(EU) Nr.
923/2012 vorgeschrieben ist, hat der verantwortliche Pilot den
ATS-
Flugplan nach dem Start zu übermitteln.