de:bop.bas:115
Inhaltsverzeichnis
BOP.BAS.115 Unterweisung der Fahrgäste
Regulation (EU) 2018/395
Der verantwortliche Pilot hat sicherzustellen, dass die Fahrgäste vor oder wenn nötig während der Fahrt Unterweisungen über die normalen, die außergewöhnlichen und die Notverfahren erhalten.
AMC1 BOP.BAS.115 Einweisung der Fahrgäste
ED Decision 2018/004/R.
Allgemein
- Die Fahrgäste sollten eine mündliche Einweisung und Demonstration zu Sicherheitsfragen erhalten, und zwar so, dass die Informationen leicht behalten und während der Landung und in Notsituationen angewendet werden können.
- Die Einweisung/Demonstration sollte die folgenden Punkte umfassen:
- Sicherheit in Bezug auf die Bodenausrüstung;
- Benutzung der internen Haltegriffe;
- das Tragen von geeigneter Kleidung;
- Rauchvorschriften;
- Verwendung und Verstauen von persönlichen Gegenständen und Gepäck während des Fluges;
- Bedeutung des Verbleibs im Korb zu jeder Zeit, insbesondere nach der Landung;
- Landepositionen, die eingenommen werden müssen, um die Auswirkungen des Aufpralls bei der Landung zu minimieren;
- sicheres Manövrieren des Ballons nach der Landung am Boden;
- ggf. Verwendung eines Sauerstoffspendegeräts; und
- gegebenenfalls andere Notfallausrüstung, die für einzelne Fahrgäste zur Verfügung steht.
- Die mündliche Einweisung kann ganz oder teilweise durch eine Sicherheitseinweisungskarte ergänzt werden, auf der die korrekte Landeposition durch Bildanweisungen angegeben ist.
- Vor dem Start sollte die korrekte Landeposition demonstriert werden.
- Vor Beginn der Landephase sollten die Fahrgäste aufgefordert werden, die korrekte Landeposition zu üben.
GM1 BOP.BAS.115 Einweisung der Fahrgäste
ED Decision 2018/004/R.
Allgemein
Der verantwortliche Pilot oder eine vom Betreiber benannte Person führt die Einweisung der Fahrgäste durch.
BOP.BAS.120 Beförderung besonderer Kategorien von Fahrgästen
de/bop.bas/115.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 15:13 von Volker Löschhorn