BOP.BAS.100 Benutzung von Einsatzorten

Regulation (EU) 2018/395

Der verantwortliche Pilot darf für die Benutzung nur Einsatzorte auswählen, die für die eingesetzten Ballonmuster und den vorgesehenen Betrieb geeignet sind.

BOP.BAS.105 Lärmminderungsverfahren