de:bop.bas:100
BOP.BAS.100 Benutzung von Einsatzorten
Regulation (EU) 2018/395
Der verantwortliche Pilot darf für die Benutzung nur Einsatzorte auswählen, die für die eingesetzten Ballonmuster und den vorgesehenen Betrieb geeignet sind.
de/bop.bas/100.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 15:05 von Volker Löschhorn