de:bop.bas:045

BOP.BAS.045 Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Verfahren

  1. Der verantwortliche Pilot und alle übrigen Besatzungsmitglieder haben die Gesetze, Vorschriften und Verfahren der Staaten, in denen der Flugbetrieb durchgeführt wird, einzuhalten.
  2. Der verantwortliche Pilot muss mit den Gesetzen, Vorschriften und Verfahren, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben maßgebend sind und für die zu überfliegenden Gebiete, die Einsatzorte und die damit zusammenhängenden Flugsicherungseinrichtungen gelten, vertraut sein.

BOP.BAS.050 Mitzuführende Dokumente, Handbücher und Unterlagen

de/bop.bas/045.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 14:50 von Volker Löschhorn

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki