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de:bop.bas:015

BOP.BAS.015 Einführungsfahrten

Regulation (EU) 2018/395

Einführungsfahrten müssen:

  1. nach Sichtflugregeln bei Tag durchgeführt werden und
  2. in Bezug auf ihre Sicherheit von einer Person beaufsichtigt werden, die von der Organisation benannt wurde, die die Einführungsfahrten durchführt.

BOP.BAS.020 Sofortige Reaktion auf ein Sicherheitsproblem

de/bop.bas/015.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 14:05 von Volker Löschhorn

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