Regulation (EU) 2018/395
Gemäß Artikel 3 sind in diesem Teilabschnitt die Anforderungen festgelegt, die ein Betreiber von Ballonen erfüllen muss, bei dem es sich nicht um den Entwicklungs- oder Herstellungsbetrieb im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 handelt.
ED Decision 2018/004/R
Luftwerbungsflug
Ein Luftwerbungsflug, bei dem ein Logo oder eine Werbung auf dem Ballon angebracht ist, sollte nur dann als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden, wenn:
(a) speziell zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem Werbezweck durchgeführt wird; und
(b) gegen ein Entgelt oder eine andere entgeltliche Gegenleistung des Auftraggebers durchgeführt wird, mit oder ohne Bestehen eines Vertrages.
ED Decision 2018/004/R
Mit Heißluft und Gas betriebene Ballone
Mit Heißluft und Gas betriebene Ballone werden gemäß den Vorschriften für Heißluftballone betrieben, sofern anders angegeben.