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de:bop.bas:001

BOP.BAS.001 Geltungsbereich

Regulation (EU) 2018/395

Gemäß Artikel 3 sind in diesem Teilabschnitt die Anforderungen festgelegt, die ein Betreiber von Ballonen erfüllen muss, bei dem es sich nicht um den Entwicklungs- oder Herstellungsbetrieb im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 handelt.

AMC1 BOP.BAS.001 Geltungsbereich

ED Decision 2018/004/R

Luftwerbungsflug

Ein Luftwerbungsflug, bei dem ein Logo oder eine Werbung auf dem Ballon angebracht ist, sollte nur dann als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden, wenn:

(a) speziell zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem Werbezweck durchgeführt wird; und

(b) gegen ein Entgelt oder eine andere entgeltliche Gegenleistung des Auftraggebers durchgeführt wird, mit oder ohne Bestehen eines Vertrages.

GM1 BOP.BAS.001 Geltungsbereich

ED Decision 2018/004/R

Mit Heißluft und Gas betriebene Ballone

Mit Heißluft und Gas betriebene Ballone werden gemäß den Vorschriften für Heißluftballone betrieben, sofern anders angegeben.

BOP.BAS.005 Zuständige Behörde

de/bop.bas/001.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 14:00 von Volker Löschhorn

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