de:bop.add:510

BOP.ADD.510 Gewerblicher spezialisierter Ballonbetrieb — Standardbetriebsverfahren

Regulation (EU) 2018/395

Ungeachtet BOP.BAS.190 gilt Folgendes:

  1. Vor Beginn des gewerblichen spezialisierten Ballonbetriebs hat der Betreiber eine Risikobewertung durchzuführen und die Komplexität des vorgesehenen Ballonbetriebs zu bewerten, um die mit dem Ballonbetrieb verbundenen Gefahren und Risiken zu ermitteln, und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen.
  2. Auf der Grundlage der Risikobewertung hat der Betreiber vor Beginn des gewerblichen spezialisierten Ballonbetriebs Standardbetriebsverfahren (Standard Operating Procedures, SOP) festzulegen, die für den vorgesehenen Ballonbetrieb und den verwendeten Ballon angemessen sind. Die SOP müssen entweder Teil des Betriebshandbuchs sein oder in einem gesonderten Dokument festgelegt werden. Der Betreiber hat die SOP regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, wenn dies erforderlich ist, um der Risikobewertung Rechnung zu tragen.
  3. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass der gewerbliche spezialisierte Ballonbetrieb gemäß den SOP durchgeführt wird.

AMC1 BOP.ADD.510 Spezieller Ballonbetrieb für gewerbliche Zwecke - Standardbetriebsverfahren

ED Decision 2018/004/R

ENTWICKLUNG VON STANDARDBETRIEBSVERFAHREN

  1. Standardbetriebsverfahren (SOPs) sollten nach einem Standardformat gemäß AMC2 BOP.ADD.510 entwickelt werden und die Ergebnisse des Risikobewertungsprozesses berücksichtigen.
  2. SOPs sollten auf einer systematischen Risikobewertung beruhen, um sicherzustellen, dass die mit der Aufgabe verbundenen Risiken akzeptabel sind. Die Risikobewertung sollte die Tätigkeit detailliert beschreiben, die relevanten Gefahren identifizieren, die Ursachen und Folgen von Unfällen analysieren und Methoden zur Behandlung des damit verbundenen Risikos festlegen.

AMC2 BOP.ADD.510 Kommerzieller spezialisierter Ballonbetrieb - Standardbetriebsverfahren

ED Decision 2018/004/R

VORLAGE

  1. Art und Komplexität der Tätigkeit
    1. Die Art der Tätigkeit und der Exposition. Die Art der Fahrt und die Risikoexposition sollten beschrieben werden.
    2. Die Komplexität der Tätigkeit. Es sind Angaben darüber zu machen, wie anspruchsvoll die Tätigkeit im Hinblick auf die erforderlichen fliegerischen Fähigkeiten, das erforderliche Maß an Erfahrung, die Bodenunterstützung, die Sicherheit und die individuelle Schutzausrüstung ist, die den beteiligten Personen zur Verfügung gestellt werden sollte.
    3. Das betriebliche Umfeld und das geografische Gebiet. Das operative Umfeld und das geografische Gebiet, in dem der Einsatz stattfindet, sind zu beschreiben:
    4. Überfüllte feindliche Umgebung: Leistungsstandard des Ballons, Einhaltung der Luftverkehrsregeln, Minderung des Risikos für Dritte;
    5. Gebirgsregionen: Höhe, Leistung, Verwendung oder Nichtverwendung von Sauerstoff mit Abhilfemaßnahmen
    6. Wassergebiete: Wasserzustand und -temperatur, Risiko einer Notwasserung, Verfügbarkeit von Such- und Rettungsdiensten, Überlebensfähigkeit, Mitführen von Sicherheitsausrüstung;
    7. Wüstengebiete: Mitführen von Sicherheitsausrüstung, Meldeverfahren, Informationen zum Such- und Rettungsdienst; und
    8. sonstige Gebiete.
  2. Ausrüstung\
    Die gesamte für die Tätigkeit erforderliche Ausrüstung sollte aufgelistet werden. Dazu gehören installierte Ausrüstungen, die gemäß Anhang I (Teil-21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 zertifiziert sind, sowie Ausrüstungen, die gemäß anderen, offiziell anerkannten Normen zugelassen sind.
  3. Besatzungsmitglieder]]
    1. Die Zusammensetzung der Besatzung und ihre Aufgaben sollten angegeben werden.
    2. Für die Flugbesatzungsmitglieder sind darüber hinaus folgende Angaben zu machen:
      1. Auswahlkriterien (Grundqualifikation, Flugerfahrung, Erfahrung mit der Tätigkeit);
      2. die Erstausbildung (Umfang und Inhalt der Ausbildung); und
      3. Anforderungen an die jüngste Erfahrung und die wiederkehrende Ausbildung (Umfang und Inhalt der Ausbildung).
    3. Leistung

      Einzelheiten zu den geltenden, spezifischen Leistungsanforderungen sollten angegeben werden.
    4. Normale, außergewöhnliche und Notverfahren

      Die normalen, außergewöhnlichen und Notverfahren, die während der Fahrt und am Boden anzuwenden sind, sollten beschrieben werden.
    5. Bodenausrüstung\
      \
      Einzelheiten zu Art, Anzahl und Standort der für die Tätigkeit erforderlichen Bodenausrüstung sollten angegeben werden.
    6. Aufzeichnungen

      Es sollte festgelegt werden, welche Aufzeichnungen speziell für die Fahrt(en) aufzubewahren sind, wie z. B. Aufgabendetails, Kennzeichen des Ballons, verantwortlicher Pilot, Flugzeiten, Wetter und alle Bemerkungen, einschließlich einer

Aufzeichnungen über Vorkommnisse, die die Sicherheit der Fahrt oder die Sicherheit von Personen oder Sachen am Boden betreffen.

BOP.ADD.600 System zur Bestimmung der Masse

de/bop.add/510.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 22:26 von Volker Löschhorn

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