BOP.ADD.430 Gefährdung

Regulation (EU) 2018/395

Der Betreiber hat alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass niemand vorsätzlich, grob fahrlässig oder leicht fahrlässig eine Handlung vornimmt oder unterlässt, die eine der folgenden Auswirkungen hat:

  1. ein Ballon oder eine darin befindliche Person oder eine Person am Boden wird gefährdet;
  2. eine von dem Ballon ausgehende Gefährdung von Personen oder Sachen wird verursacht oder zugelassen.

BOP.ADD.435 Mitzuführende Dokumente, Handbücher und Unterlagen