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de:bop.add:425

BOP.ADD.425 Psychoaktive Substanzen

Regulation (EU) 2018/395

Der Betreiber hat alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass keine Person einen Ballon betritt oder sich dort aufhält, wenn sie in einem Maße unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen steht, dass mit Wahrscheinlichkeit die Sicherheit des Ballons oder der darin beförderten Personen und Sachen oder von Personen und Sachen am Boden durch die Anwesenheit dieser Person gefährdet ist.

BOP.ADD.430 Gefährdung

de/bop.add/425.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 22:08 von Volker Löschhorn

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