Regulation (EU) 2018/395
Wenn ein Ballon mehr als 19 Fahrgäste befördert, muss zusätzlich zu der gemäß BOP.ADD.300 Buchstaben a und b vorgeschriebenen Flugbesatzung mindestens ein weiteres Besatzungsmitglied an Bord sein, um die Fahrgäste bei einem Notfall zu unterstützen. Dieses zusätzliche Besatzungsmitglied muss über entsprechende Erfahrung verfügen und entsprechend geschult sein.
ED Decision 2018/004/R
BOP.ADD.415 Eignung in Bezug auf Tieftauchgänge und Blutspenden