Regulation (EU) 2018/395
Ungeachtet BOP.BAS.035 hat der Betreiber alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass alle im Ballon beförderten Personen den vom verantwortlichen Piloten zur Gewährleistung der Sicherheit des Ballons sowie der darin beförderten Personen und Sachen oder von Personen und Sachen am Boden rechtmäßig erteilten Anweisungen Folge leisten.