Alle
Flugbesatzungsmitglieder haben Befähigungsüberprüfungen zum Nachweis ihrer Fähigkeit zur Durchführung der normalen Verfahren, außergewöhnlichen Verfahren und Notfallverfahren zu absolvieren, die die einschlägigen Aspekte im Zusammenhang mit den spezifischen Aufgaben gemäß dem Betriebshandbuch abdecken. Bei der Durchführung dieser Überprüfungen sollten Besatzungsmitglieder, die
Flugbetrieb nach Sichtflugregeln in der Nacht durchführen, gebührend berücksichtigt werden.