de:bop.add:315

BOP.ADD.315 Wiederkehrende Schulungen und Überprüfungen

Regulation (EU) 2018/395

  1. Alle Flugbesatzungsmitglieder haben eine alle zwei Jahre wiederkehrende Fahrt- und Bodenschulung für die Ballonklasse, auf der sie eingesetzt werden, zu absolvieren, wozu auch eine Schulung bezüglich der Unterbringung und des Gebrauchs der Bord-,Notfall- und Sicherheitsausrüstung gehören muss.
  2. Alle Flugbesatzungsmitglieder haben Befähigungsüberprüfungen zum Nachweis ihrer Fähigkeit zur Durchführung der normalen Verfahren, außergewöhnlichen Verfahren und Notfallverfahren zu absolvieren, die die einschlägigen Aspekte im Zusammenhang mit den spezifischen Aufgaben gemäß dem Betriebshandbuch abdecken. Bei der Durchführung dieser Überprüfungen sollten Besatzungsmitglieder, die Flugbetrieb nach Sichtflugregeln in der Nacht durchführen, gebührend berücksichtigt werden.
  3. Die Befähigungsüberprüfung ist für 24 Kalendermonate gültig, gerechnet ab dem Ende des Monats, in dem die Überprüfung durchgeführt wurde, oder in dem Fall, dass die Überprüfung innerhalb der letzten 3 Monate des Gültigkeitszeitraums der vorhergehenden Befähigungsüberprüfung durchgeführt wird, ab dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer der vorangegangenen Überprüfung.

AMC1 BOP.ADD.315(b);(c) Wiederkehrende Schulungen und Überprüfungen

ED Decision 2018/004/R

BEFÄHIGUNGSÜBERPRÜFUNG

Die Befähigungsüberprüfung des Betreibers sollte von einem Flugprüfer durchgeführt werden.

BOP.ADD.400 Verantwortlichkeiten des verantwortlichen Piloten

de/bop.add/315.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 21:57 von Volker Löschhorn

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