Regulation (EU) 2020/357
Sämtliche nach Punkt BOP.ADD.315 vorgeschriebenen Schulungen und Überprüfungen der Flugbesatzungsmitglieder müssen wie folgt durchgeführt werden:
ED Decision 2018/004/R
Der verantwortliche Pilot sollte in Abständen von höchstens 36 Monaten eine Ausbildung in Erster Hilfe und in der Verwendung von Feuerlöschern absolvieren.