BOP.ADD.305 Benennung des verantwortlichen Piloten (PIC)
Regulation
(EU)
2020/357
Der Betreiber muss einen Ballonpiloten aus der
Flug
besatzung als verantwortlichen Piloten benennen.
Der Betreiber darf nur einen Piloten als verantwortlichen Piloten benennen, der
nach
Anhang III
qualifiziert ist, als verantwortlicher Pilot zu handeln;
über das im Betriebshandbuch festgelegte Mindestmaß an Erfahrung und
über angemessene Kenntnisse des zu befliegenden Bereichs verfügt.
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BOP.ADD.310
Schlagwort: Luftfahrzeugführer