de:bop.add:305
BOP.ADD.305 Benennung des verantwortlichen Piloten (PIC)
Regulation (EU) 2020/357
- Der Betreiber muss einen Ballonpiloten aus der Flugbesatzung als verantwortlichen Piloten benennen.
- Der Betreiber darf nur einen Piloten als verantwortlichen Piloten benennen, der
- nach Anhang III qualifiziert ist, als verantwortlicher Pilot zu handeln;
- über das im Betriebshandbuch festgelegte Mindestmaß an Erfahrung und
- über angemessene Kenntnisse des zu befliegenden Bereichs verfügt.
Schlagwort: Luftfahrzeugführer
de/bop.add/305.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/03 08:22 von Volker Löschhorn