de:bop.add:305

BOP.ADD.305 Benennung des verantwortlichen Piloten (PIC)

Regulation (EU) 2020/357

  1. Der Betreiber muss einen Ballonpiloten aus der Flugbesatzung als verantwortlichen Piloten benennen.
  2. Der Betreiber darf nur einen Piloten als verantwortlichen Piloten benennen, der
    1. nach Anhang III qualifiziert ist, als verantwortlicher Pilot zu handeln;
    2. über das im Betriebshandbuch festgelegte Mindestmaß an Erfahrung und
    3. über angemessene Kenntnisse des zu befliegenden Bereichs verfügt.

BOP.ADD.310

Schlagwort: Luftfahrzeugführer

de/bop.add/305.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/03 08:22 von Volker Löschhorn

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