Regulation (EU) 2018/395
Ballone müssen über ein gemäß der Verordnung (EU) Nr.748/2012 erteiltes Lufttüchtigkeitszeugnis verfügen bzw., im Falle eines in einem Drittland eingetragenen Ballons, entweder einer Wet-Lease-Vereinbarung oder Dry-Lease-Vereinbarung gemäß BOP.ADD.115 unterliegen.