Regulation (EU) 2020/357
Der Betreiber muss über Einrichtungen verfügen, die es ermöglichen, alle Aufgaben und Tätigkeiten, die zur Einhaltung der grundlegenden Anforderungen des Anhangs V der Verordnung (EU) 2018/1139 und der Anforderungen dieser Verordnung erforderlich sind, zu verwalten und durchzuführen.