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de:bop.add:025

BOP.ADD.025 Meldung von Ereignissen

Regulation (EU) 2018/395

  1. Der Betreiber hat im Rahmen seines Managementsystems ein System zur Meldung von Ereignissen zur Erfassung meldepflichtiger Ereignisse bzw. zur Erstattung freiwilliger Meldungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates einzurichten.
  2. Unbeschadet Buchstabe a hat der Betreiber der zuständigen Behörde und der Organisation, die für die Konstruktion des Ballons verantwortlich ist, alle Fehlfunktionen, technischen Mängel, Überschreitungen technischer Beschränkungen, Ereignisse, die auf ungenaue, unvollständige oder mehrdeutige Informationen in den gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 748/2012 festgelegten Daten hinweisen, und jedes sonstige Ereignis, bei dem es sich um eine Störung, nicht jedoch um einen Unfall oder eine schwere Störung handelt, zu melden.
  3. Der Betreiber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates durch den verantwortlichen Piloten, jedes andere Besatzungsmitglied und sein gesamtes Personal in Bezug auf eine schwerwiegende Störung oder einen Unfall im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Ballons sicherzustellen.

AMC1 BOP.ADD.025(a) Occurrence reporting

ED Decision 2018/004/R.

Allgemein

Zusätzlich zur Meldung aller Ereignisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 376/2014 1), sollte der Betreiber auch die in Verordnung (EU) 2015/1018 2) aufgeführten Ereignisse melden.

BOP.ADD.030 Managementsystem

1)
Verordnung (EU) Nr.376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission (ABl. L 122 vom 24. 4.2014, S. 18).
2)
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018 der Kommission vom 29. Juni 2015 zur Festlegung einer Liste von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, die gemäß der Verordnung (EU) Nr.376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates meldepflichtig sind (ABl. L 163 vom 30.6.2015, S. 1).
de/bop.add/025.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 20:40 von Volker Löschhorn

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