Der Betreiber hat Verfahren und Anweisungen für den sicheren Betrieb eines jeden Ballonmusters festzulegen, einschließlich der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Besatzungsmitglieder für jede Art von Betrieb. In diesen Verfahren und Anweisungen darf von einem Besatzungsmitglied keine Tätigkeit während kritischer
Fahrtphasen verlangt werden, die nicht für den sicheren Betrieb des Ballons erforderlich sind.