de:bop.add:001
BOP.ADD.001 Geltungsbereich
Regulation (EU) 2018/395
Gemäß Artikel 3 sind in diesem Teilabschnitt die Anforderungen festgelegt, die gewerblichen Flugbetrieb mit Ballonen durchführende Betreiber, bei denen es sich nicht um Betreiber im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 letzter Unterabsatz handelt, zusätzlich zu den Anforderungen des Teilabschnitts BAS erfüllen müssen.
de/bop.add/001.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 20:01 von Volker Löschhorn