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de:bop.add:001

BOP.ADD.001 Geltungsbereich

Regulation (EU) 2018/395

Gemäß Artikel 3 sind in diesem Teilabschnitt die Anforderungen festgelegt, die gewerblichen Flugbetrieb mit Ballonen durchführende Betreiber, bei denen es sich nicht um Betreiber im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 letzter Unterabsatz handelt, zusätzlich zu den Anforderungen des Teilabschnitts BAS erfüllen müssen.

BOP.ADD.005 Responsibilities of the operator

de/bop.add/001.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 20:01 von Volker Löschhorn

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