Regulation (EU) 2020/357
Sofern Antragsteller Punkt BFCL.420 und den folgenden Bedingungen genügen, wird ihnen auf Antrag eine FE(B)-Berechtigung mit folgenden Rechten erteilt:
ED Decision 2020/003/R
Die spezielle Ausbildung für die Rechte von Flugprüfern im Zusammenhang mit der FI(B)-Berechtigung sollte:
BFCL.420 FE(B)-Berechtigung — Voraussetzungen und Anforderungen