BFCL.320 FI(B)-Berechtigung — Voraussetzungen und Anforderungen

Regulation (EU) 2020/357

Antragsteller für den Erwerb einer FI(B)-Berechtigung müssen

  1. mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. den Anforderungen nach Punkt BFCL.300(a)(1)(i) und Punkt BFCL.300(a)(2) genügen,
  3. 75 Stunden Flugzeit als PIC auf Ballonen absolviert haben,
  4. einen Ausbildungslehrgang für Lehrberechtigte nach Punkt BFCL.330 bei einer ATO oder DTO absolviert haben,
  5. eine Kompetenzbeurteilung nach Punkt BFCL.345 bestanden haben.

BFCL.325 Kompetenzen und Beurteilung von FI(B)