Regulation (EU) 2020/357
Antragsteller für den Erwerb einer FI(B)-Berechtigung müssen
mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben,
den Anforderungen nach Punkt
BFCL.300(a)(1)(i) und Punkt
BFCL.300(a)(2) genügen,
75 Stunden
Flugzeit als
PIC auf Ballonen absolviert haben,
einen Ausbildungslehrgang für Lehrberechtigte nach Punkt
BFCL.330 bei einer
ATO oder
DTO absolviert haben,
eine Kompetenzbeurteilung nach Punkt
BFCL.345 bestanden haben.
BFCL.325 Kompetenzen und Beurteilung von FI(B)