de:bfcl:320
BFCL.320 FI(B)-Berechtigung — Voraussetzungen und Anforderungen
Regulation (EU) 2020/357
Antragsteller für den Erwerb einer FI(B)-Berechtigung müssen
- mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- den Anforderungen nach Punkt BFCL.300(a)(1)(i) und Punkt BFCL.300(a)(2) genügen,
- 75 Stunden Flugzeit als PIC auf Ballonen absolviert haben,
- einen Ausbildungslehrgang für Lehrberechtigte nach Punkt BFCL.330 bei einer ATO oder DTO absolviert haben,
- eine Kompetenzbeurteilung nach Punkt BFCL.345 bestanden haben.
de/bfcl/320.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/28 16:21 von Volker Löschhorn