Regulation (EU) 2020/357
ED Entscheidung 2020/003/R
Praktische Prüfung für die Berechtigung für den gewerblichen Flugbetrieb
Abschnitt 1: Fahrtvorbereitung, Füllen und Start | |
---|---|
a | Unterlagen der Fahrtvorbereitung (Lizenz, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, Startgenehmigung, Versicherungsnachweis, Luftfahrtkarten, Flughandbuch (AFM), Logbuch, technisches Logbuch, Checklisten, usw.), Flugplanung, NOTAM(s) und Wetterbriefing, Kenntnis von Part-BOP |
b | Kontrolle und Wartung des Ballons, Mindestausrüstungsliste (MEL) |
c | Eignung des Startplatzes |
d | Tragfähigkeitsberechnung |
e | Sicherheitsabstand Unbeteiligter zur Gefahrenzone, Einweisung von Besatzung und Passagieren |
f | Aufrüsten und Auslegen |
g | Füllen und Startvorbereitung einschließlich Einbeziehung der Passagiere und Einweisung |
h | Start |
i | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend), Betrieb von Funk und/oder Transponder (einschließlich Notverfahren) |
Abschnitt 2: Allgemeine Fahrmanöver | |
a | Steigen auf Fahrthöhe |
b | Fahrt mit konstanter Höhe |
c | Sinken auf niedrigere Höhe |
d | Fahren in niedriger Höhe |
e | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
Abschnitt 3: Verfahren während der Überlandfahrt | |
a | Koppelnavigation und Kartenlesen |
b | Markieren von Positionen und Zeiten |
c | Orientierung und Luftraumstruktur |
d | Halten der Fahrthöhe |
e | Brennstoffmanagement |
f | Kommunikation mit dem Verfolger und den Passagieren |
g | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
Abschnitt 4: Anfahrt und Landeverfahren | |
a | Anfahrt aus niedriger Höhe, Fehlanfahrt und Durchstarten: Einweisung der Fluggäste und Durchführung der Übung |
b | Anfahrt aus großer Höhe, Fehlanfahrt und Durchstarten: Einweisung der Fluggäste und Durchführung der Übung |
c | Prüfungen vor der Landung |
d | Einweisung der Fluggäste vor der Landung |
e | Auswahl des Landeplatzes |
f | Abschließende Einweisung der Passagiere, Landung, Versetzen und Entleeren |
g | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
h | Maßnahmen nach der Fahrt (Aufzeichnung der Fahrt, Schließen des Flugplans (falls zutreffend), Einweisung der Passagiere für das Verpacken des Ballons, Kontaktaufnahme mit dem Landeigentümer) |
Abschnitt 5: Verhalten in besonderen Fällen und Notfällen | |
Dieser Abschnitt kann mit den Abschnitten 1 bis 4 kombiniert werden. | |
a | Simuliertes Feuer am Boden und in der Luft |
b | Simulierte Zündflammen- und Brennerausfälle |
c | Simulierte Gesundheitsprobleme der Fluggäste |
d | Andere außergewöhnliche Verfahren und Notverfahren, wie im entsprechenden Flughandbuch beschrieben |
e | Mündliche Fragen |
(2) Die in diesem Punkt aufgeführten Inhalte und Abschnitte der praktischen Prüfung sollten für die praktische Prüfung zur Erteilung einer Berechtigung für den gewerblichen Flugbetrieb in der Klasse der Gasballone verwendet werden:
Anmerkung: Die Verwendung von Checkliste(n), Verhalten als Luftfahrer, Steuerung des Ballons durch externe Sichtkontrolle, Luftraumbeobachtung usw. gelten für alle Abschnitte.
Abschnitt 1: Fahrtvorbereitung, Füllen und Start | |
---|---|
a | Unterlagen der Fahrtvorbereitung (Lizenz, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, Startgenehmigung, Versicherungsnachweis, Luftfahrtkarten, Flughandbuch (AFM), Logbuch, technisches Logbuch, Checklisten, usw.), Flugplanung, NOTAM(s) und Wetterbriefing, Kenntnis von Part-BOP |
b | Kontrolle und Wartung des Ballons, Mindestausrüstungsliste (MEL) |
c | Eignung des Startplatzes |
d | Tragfähigkeitsberechnung |
e | Sicherheitsabstand Unbeteiligter zur Gefahrenzone, Einweisung von Besatzung und Passagieren |
f | Aufrüsten und Auslegen |
g | Füllen und Startvorbereitung einschließlich Einbeziehung der Passagiere und Einweisung |
h | Start |
i | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend), Betrieb von Funk und/oder Transponder (einschließlich Notverfahren) |
Abschnitt 2: Allgemeine Fahrmanöver | |
a | Steigen auf Fahrthöhe |
b | Fahrt mit konstanter Höhe |
c | Sinken auf niedrigere Höhe |
d | Fahren in niedriger Höhe |
e | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
Abschnitt 3: Verfahren während der Überlandfahrt | |
a | Koppelnavigation und Kartenlesen |
b | Markieren von Positionen und Zeiten |
c | Orientierung und Luftraumstruktur |
d | Halten der Fahrthöhe |
e | Ballastmanagement |
f | Kommunikation mit dem Verfolger und den Passagieren |
g | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
Abschnitt 4: Anfahrt und Landeverfahren | |
a | Anfahrt aus niedriger Höhe, Fehlanfahrt und Durchstarten: Einweisung der Fluggäste und Durchführung der Übung |
b | Anfahrt aus großer Höhe, Fehlanfahrt und Durchstarten: Einweisung der Fluggäste und Durchführung der Übung |
c | Prüfungen vor der Landung |
d | Einweisung der Fluggäste vor der Landung |
e | Auswahl des Landeplatzes |
f | Abschließende Einweisung der Passagiere, Landung, Versetzen und Entleeren |
g | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
h | Maßnahmen nach der Fahrt (Aufzeichnung der Fahrt, Schließen des Flugplans (falls zutreffend), Einweisung der Passagiere für das Verpacken des Ballons, Kontaktaufnahme mit dem Landeigentümer) |
Abschnitt 5: Verhalten in besonderen Fällen und Notfällen | |
Dieser Abschnitt kann mit den Abschnitten 1 bis 4 kombiniert werden. | |
a | Simulierter geschlossener Anhang während des Starts und Aufstiegs. |
b | Simuliertes Parachute-Ventil-Versagen |
c | Simulierte Gesundheitsprobleme der Passagiere |
d | Sonstige außergewöhnliche Verfahren und Notverfahren, wie im entsprechenden Flughandbuch beschrieben |
e | Mündliche Fragen |
(3) Die in diesem Punkt aufgeführten Inhalte und Abschnitte der praktischen Prüfung sollten für die praktische Prüfung zur Erteilung einer Berechtigung für den gewerblichen Flugbetrieb in der Klasse der Heißluft-Luftschiffe verwendet werden:
Anmerkung: Die Verwendung der Checkliste(n), das Verhalten als Luftfahrer, die Steuerung des Heißluft-Luftschiffes durch externe Sichtkontrolle, Luftraumbeobachtung usw. gelten für alle Abschnitte.
Abschnitt 1: Fahrtvorbereitung, Füllen und Start | |
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a | Vorflugunterlagen (Lizenz, ärztliche Berechtigung, Startgenehmigung, Versicherungsnachweis, Luftfahrtkarten, AFM, Logbuch, technisches Logbuch, Checklisten usw.), Flugplanung, NOTAM(s) und Wetterbriefing, Kenntnis von Part-BOP |
b | Kontrolle und Wartung des Heißluft-Luftschiffs, MEL |
c | Eignung des Startplatzes |
d | Tragfähigkeitsberechnung |
e | Sicherheitsabstand Unbeteiligter zur Gefahrenzone, Einweisung von Besatzung und Passagieren |
f | Aufrüsten und Auslegen |
g | Füllen und Startvorbereitung einschließlich Einbeziehung der Passagiere und Einweisung |
h | Start |
i | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend), Betrieb von Funk und/oder Transponder (einschließlich Notverfahren) |
Abschnitt 2: Allgemeine Fahrmanöver | |
a | Steigen auf Fahrthöhe |
b | Fahrt mit konstanter Höhe |
c | Kurvenflug |
d | Position halten |
e | Abstieg auf niedrigere Höhe |
f | Betrieb auf niedriger Höhe |
g | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
Abschnitt 3: Verfahren während der Überlandfahrt | |
a | Koppelnavigation und Kartenlesen |
b | Markieren von Positionen und Zeit |
c | Orientierung und Luftraumstruktur |
d | Planen und Steuern des erwarteten Kurses |
e | Einhalten der Fahrthöhe |
f | Brenn- und Treibstoffmanagement |
g | Druck- und Motorparameterprüfung |
h | Kommunikation mit dem Bodenpersonal |
i | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
Abschnitt 4: Anfahrt und Landeverfahren | |
a | Anfahrt, Fehlanfahrt und Go-around |
b | Kontrollen vor der Landung |
c | Auswahl des Landeplatzes |
d | Landung und Entleeren |
e | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
f | Maßnahmen nach dem Flug (Aufzeichnung des Fluges, Schließen des Flugplans (falls zutreffend), Einweisung der Passagiere für das Packen des Ballons, Kontaktaufnahme mit dem Landeigentümer) |
Abschnitt 5: Verhalten in besonderen Fällen und Notfällen | |
Dieser Abschnitt kann mit den Abschnitten 1 bis 4 kombiniert werden. | |
a | Simuliertes Feuer am Boden und in der Luft |
b | Simulierte Zündflammen-, Brenner- und Motorausfälle |
c | Anflug mit simuliertem Triebwerksausfall, Fehlanflug und Go-around |
d | Simulierte Gesundheitsprobleme der Passagiere |
e | Sonstige außergewöhnliche Verfahren und Notverfahren, wie im entsprechenden Flughandbuch beschrieben |
f | Mündliche Fragen |
ED Decision 2020/003/R
ED Decision 2020/003/R
ED Decision 2020/003/R
Anrechnung für eine Befähigungsüberprüfung gemäß Teil-BOP
Es sollte davon ausgegangen werden, dass der Inhaber einer Berechtigung für den gewerblichen Flugbetrieb die Anforderungen von BFCL.215(d)(2)(i) erfüllt, solange die letzte Befähigungsüberprüfung des Luftfahrtunternehmers, die in Übereinstimmung mit BOP.ADD.315 von Anhang II (Teil-BOP) noch gültig ist, vorausgesetzt, diese Befähigungsüberprüfung umfasste Verfahren für gewerbliche Beförderung von Fahrgästen mit Ballonen.
ED Decision 2020/003/R